- Selbstständige Bearbeitung von Personalfällen für einen definierten Zuständigkeitsbereich
- Erstellung von Arbeitsverträgen und weiteren personalrelevanten Unterlagen
- Selbstständige Terminverfolgung und Überwachung von laufenden Vorgängen
- Beratung der Kirchengemeinden in allen Personalangelegenheiten
- Zusammenarbeit mit der externen Gehaltsabrechnungsstelle (Einweisung von Personalfällen)